AG-Spenden: Unterschied zwischen den Versionen

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über die Sie bei Bedarf das Finanzamt informiert.
 
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* [[Datei:2014-01-31-Neubekanntmachung-AEAO.pdf]] Besonders interessant die Teile zu §52 (S. 28) und zu §55 (S. 35)
 
* [[Datei:2014-01-31-Neubekanntmachung-AEAO.pdf]] Besonders interessant die Teile zu §52 (S. 28) und zu §55 (S. 35)
 
* [[Datei:Muster_Zuwendungsbestaetigungen.pdf]] Anlagen 1 und 2
 
* [[Datei:Muster_Zuwendungsbestaetigungen.pdf]] Anlagen 1 und 2

Version vom 17. Februar 2014, 13:02 Uhr

spenden@fablab-cottbus.de

Teilnehmer: Thorsten, Ron, Marcel, Martin O.

TODO:

  • Vorstellungschreiben aufsetzen
  • mögliche Spender suchen
  • Liste mit Material machen, das für eine Spende in Frage kommt

Nach $55 AO darf ein gemeinnütziger Verein nicht in erster Linie gewerbliche Absichten verfolgen. Ein Sponsoring ist jedoch eine gewerbliche bzw. wirtschaftliche Zusammenarbeit, bei der der Sponsor etwas materielles gibt und der Empfänger im Gegenzug etwas gibt (Werbung macht).
Unter Umständen kann schon die Danksagung an einen Spender als Werbung gelten, wodurch die Spende zum Sponsoring wird. Ein kleines Dankeschön ist hier besser, als ein grosses Werbebanner aufzuhängen. Der Unterschied zwischen "Danke an den Spender" und "Werbung für einen Sponsor" ist nicht immer klar und eine Ermessensentscheidung.
Kurzinfos

Aus dem Merkblatt:
Sponsoring
Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Beim Sponsoring gelten besondere Grundsätze, über die Sie bei Bedarf das Finanzamt informiert.

Literatur